Das Widerrufsrecht ist für die Verbraucher ein hohes Gut – auch und besonders bei Kreditverträgen. So können Verbraucherdarlehen, zu denen auch Autokredite zählen, widerrufen werden, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet oder notwendige Pflichtangaben nicht oder nur unzureichend gemacht hat. Dann wurde die regelmäßig 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt und Kreditverträge können noch Jahre nach ihrem Abschluss widerrufen werden.
Hammerurteil des EuGH zum Widerruf – Millionen Kreditverträge widerrufbar
Dass die Banken ihre Auskunftspflichten nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten, zeigt ein absolut richtungweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 09.09.2021 (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Der EuGH stellte klar, dass die Angaben der Banken insbesondere zum Verzugszins und zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.
So sei es nicht ausreichend, wenn der Verzugszins pauschal mit beispielsweise fünf Prozent über dem Basissatz angegeben werde. Vielmehr müsse ein konkreter Prozentsatz für der Verzugszins zum Zeitpunkt der Vertragsschlusses angeben werden. Zudem müsse die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens für den Kreditnehmer klar und verständlich dargelegt werden. Wichtig ist auch, dass der EuGH dem häufigen Argument der Banken, dass das Widerrufsrecht verwirkt sei oder rechtsmissbräuchlich ausgeübt werde, eine klare Absage erteilt hat, wenn die Bank selbst unzureichende Angaben gemacht hat.
Mehr Infos auf www.widerruf-autofinanzierung.de